Zusammenfassung: Die Entscheidung bestimmt, dass selbst Facharbeiter mit hohem Ausbildungsniveau nicht der Gruppe der Angestellten zuzurechnen sind.
ASG Wien 25.04.2001, 33 Cgs 21/01x
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Zusammenfassung: Die Entscheidung bestimmt, dass selbst Facharbeiter mit hohem Ausbildungsniveau nicht der Gruppe der Angestellten zuzurechnen sind.
ASG Wien 25.04.2001, 33 Cgs 21/01x
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