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Facharbeiter

Arbeitsrecht - SozialrechtTades, HelmuthZASB 2002, 2 Heft 1 v. 1.1.2002

Zusammenfassung: Die Entscheidung bestimmt, dass selbst Facharbeiter mit hohem Ausbildungsniveau nicht der Gruppe der Angestellten zuzurechnen sind.

ASG Wien 25.04.2001, 33 Cgs 21/01x

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