Zusammenfassung: Die Entscheidung befasst sich mit der Zulässigkeit von Forderungen gegen den Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds, wenn der Arbeitnehmer trotz Nichtzahlung des Entgelts länger im Unternehmen beschäftigt bleibt.
ASG Wien 19.04.2001, 27 Cgs 171/00k
Rechtsgrundlagen: § 879 Abs 1 ABGB; § 916 Abs 1 ABGB