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Fürsorgepflicht, Datenschutz

Arbeitsrecht - SozialrechtTades, HelmuthZASB 2001, 42 Heft 6 v. 1.11.2001

Zusammenfassung: Die Entscheidung befasst sich mit der Frage, ob die namentliche Übermittlung der Einkommensdaten durch den AG an den Rechnungshof gegen die DatenschutzRL verstößt.

LG Eisenstadt 16.03.2000, 24 Cga 21/00f

Rechtsgrundlagen: Art 1 § 8 Abs 1 des BVG über die Begrenzung der Bezüge öffentlicher Funktionäre, BGBl I 1997/64

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