Zusammenfassung: Die Entscheidung legt fest, dass unbefugte Bauunternehmer nicht unter dem Unfallversicherungsschutz stehen.
OLG Wien 22.12.1999, 10 Rs 274/99
Rechtsgrundlagen: § 202 Abs 1 Z 3 GewO 1994
Zusammenfassung: Die Entscheidung legt fest, dass unbefugte Bauunternehmer nicht unter dem Unfallversicherungsschutz stehen.
OLG Wien 22.12.1999, 10 Rs 274/99
Rechtsgrundlagen: § 202 Abs 1 Z 3 GewO 1994