Zusammenfassung: Die Entscheidung bestimmt, dass die Tätigkeit von Ordinationsgehilfen zu den Sanitätshilfsdiensten zählt, und kein gelernter oder angelernter Beruf ist.
OLG Wien 22.10.1999, 9 Rs 227/99
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Zusammenfassung: Die Entscheidung bestimmt, dass die Tätigkeit von Ordinationsgehilfen zu den Sanitätshilfsdiensten zählt, und kein gelernter oder angelernter Beruf ist.
OLG Wien 22.10.1999, 9 Rs 227/99
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