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Invalidität

Arbeitsrecht - SozialrechtTeschner, HellmutZASB 2001, 37 Heft 5 v. 1.9.2001

Zusammenfassung: Die Entscheidung bestimmt, dass die Tätigkeit von Ordinationsgehilfen zu den Sanitätshilfsdiensten zählt, und kein gelernter oder angelernter Beruf ist.

OLG Wien 22.10.1999, 9 Rs 227/99

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