Zusammenfassung: Die Entscheidung legt fest, dass nicht aus demselben Versicherungsfall mehrere Renten nebeneinander bezogen werden können.
OLG Wien 03.11.1999, 8 Rs 285/99
Rechtsgrundlagen: § 100 Abs 2 ASVG; § 131 GSVG
Zusammenfassung: Die Entscheidung legt fest, dass nicht aus demselben Versicherungsfall mehrere Renten nebeneinander bezogen werden können.
OLG Wien 03.11.1999, 8 Rs 285/99
Rechtsgrundlagen: § 100 Abs 2 ASVG; § 131 GSVG