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Pflichtversicherung nur bei tatsächlicher Beschäftigung

Arbeitsrecht - SozialrechtZASB 2001, 31 Heft 4 v. 1.7.2001

Zusammenfassung: Die Entscheidung befasst sich mit der Voraussetzung der tatsächlichen Beschäftigung für das Vorliegen einer Pflichtversicherung.

BMAGS 25.11.1999, 123.274/1-7/99

Rechtsgrundlagen: § 4 ASVG

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