Die Entscheidung befasst sich mit dem Ausmaß der Kostenerstattung für außertarifliche Leistungen.
OGH 25.07.2000, 10 Ob S 123/00m
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Die Entscheidung befasst sich mit dem Ausmaß der Kostenerstattung für außertarifliche Leistungen.
OGH 25.07.2000, 10 Ob S 123/00m
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