§ 67 Abs 10 ASVG; § 107 GmbHG
Die Entscheidung befasst sich mit der Frage, ob der "Inlandsleiter" einer ausländischen Gesellschaft ein Vertreter iS des § 67 Abs 10 ASVG ist, der gegebenenfalls für SV-Beitragsschulden der Gesellschaft haftet.
VwGH 29.03.2000, 97/08/0083