Zusammenfassung: Die Entscheidung befasst sich mit der Frage, ob Kostenersatz auch dann verlangt werden kann, wenn er einen Vertragsarzt aufsucht, der zur Erbringung der benötigten Leistung nicht berechtigt ist.
OLG Wien 12.02.1999, 8 Rs 286/98
Schlagwörter: