Zusammenfassung: Die Entscheidung legt fest, dass der Kündigungsschutz nach dem MSchG nicht für Probearbeitsverhältnisse gilt.
LG Wiener Neustadt 05.08.1999, 6 Cga 60/99y
Rechtsgrundlagen: MSchG
Zusammenfassung: Die Entscheidung legt fest, dass der Kündigungsschutz nach dem MSchG nicht für Probearbeitsverhältnisse gilt.
LG Wiener Neustadt 05.08.1999, 6 Cga 60/99y
Rechtsgrundlagen: MSchG