Zusammenfassung: Die Entscheidung legt fest, dass § 176 Abs 1 Z 8 nicht für den Fall eines Unfalls auf dem Weg zur Vorstellung bei einem Arbeitgeber analog angewendet werden kann.
OLG Innsbruck 17.02.1999, 23 Rs 5/99
Rechtsgrundlagen: § 176 Abs 1 Z 8 ASVG