Zusammenfassung: Die Entscheidung bestimmt, dass durch das Eingehen einer Lebensgemeinschaft gesetzliche und vertragliche Unterhaltsansprüche gegenüber dem geschiedenen Ehepartner ruhen.
LG Salzburg 18.01.1999, 20 Cgs 70/98
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Zusammenfassung: Die Entscheidung bestimmt, dass durch das Eingehen einer Lebensgemeinschaft gesetzliche und vertragliche Unterhaltsansprüche gegenüber dem geschiedenen Ehepartner ruhen.
LG Salzburg 18.01.1999, 20 Cgs 70/98
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