Zusammenfassung: Die Entscheidung bestimmt, dass die Entscheidung über die rückwirkende Herstellung des gesetzlichen Zustandes als Verwaltungssache zu qualifizieren ist.
OLG Wien 22.01.1999, 9 Rs 319/98
Rechtsgrundlagen: § 101 ASVG; § 65 ASVG; § 355 ASVG