vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Anspruch auf Waisenrente nach Eheschließung

Arbeitsrecht - SozialrechtTeschner, HellmutZASB 2000, 14 Heft 2 v. 1.3.2000

Zusammenfassung: Die Entscheidung legt fest, dass mit der Verehelichung die Kindeseigenschaft verloren geht, und kein Anspruch auf Waisenrente mehr besteht.

LG Feldkirch 26.11.1998, 35 Cgs 145/98

Rechtsgrundlagen: § 252 Abs 2 Z 1 ASVG

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!