Zusammenfassung: Die Entscheidung befasst sich mit den Fällen, in denen eine vereinbarte Konkurrenzklausel gegen die guten Sitten verstößt, und somit nichtig ist.
LG Wiener Neustadt 19.10.1998, 5 Cga 149/97a
Rechtsgrundlagen: § 36 AngG; § 37 AngG; § 879 Abs1 ABGB