Zusammenfassung: Die Entscheidung legt fest, dass die Mitgliedschaft einer Kammer der gewerblichen Wirtschaft und die Mitgliedschaft der Kammer der Wirtschaftstreuhänder, die doppelte Unfallversicherung auslöst.
BMAGS 22.09.1998, 120.987/1-7/98
Rechtsgrundlagen: § 8 Abs 1 Z 3 ASVG