Zusammenfassung: Die Entscheidung befasst sich mit dem Anspruch auf Kinderzuschuss bei nicht Vorliegen einer Unterhaltspflicht der Großeltern in concreto.
OLG Linz 27.08.1998, 12 Rs 168/98
Rechtsgrundlagen: § 252 Abs 1 Z 5 ASVG
Zusammenfassung: Die Entscheidung befasst sich mit dem Anspruch auf Kinderzuschuss bei nicht Vorliegen einer Unterhaltspflicht der Großeltern in concreto.
OLG Linz 27.08.1998, 12 Rs 168/98
Rechtsgrundlagen: § 252 Abs 1 Z 5 ASVG