Zusammenfassung: Die Entscheidung bestimmt, dass, wenn der durch die örtliche Änderung des Arbeitsplatzes verlängerte Arbeitsweg nicht länger durch eine Pauschale ausgeglichen wird, der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht erhält.
LG St. Pölten 27.04.1999, 33 Cga 102/98d