§ 27 Z 4 AngG
Die Entscheidung befasst sich mit der Frage, ob in diesem Fall das Fernbleiben von der über die Auflösung des Arbeitsverhältnis hinauslaufende Dienstbesprechung den Entlassungsgrund der beharrlichen Dienstverweigerung erfülle.
OGH 29.09.1999, 9 Ob A 164/99d