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Temporäre Befreiung von Eintragungsgebühren bei Wohnimmobilien

GesetzgebungZak 2024/221Zak 2024, 133 Heft 7 v. 29.4.2024

Stand: BGBl I 2024/37

Einleitung

Mit der Novellierung des GGG, die im BGBl I 2024/37 kundgemacht und am 19. 4. 2024 in Kraft getreten ist, wurde eine temporäre Befreiung von den Eintragungsgebühren bei Wohnimmobilien eingeführt, um deren Anschaffung zu erleichtern.11AB 2497 BlgNR 27. GP 1.

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