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Preisminderung wegen des merkantilen Minderwerts nach der Reparatur

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2023/304Zak 2023, 174 Heft 9 v. 5.6.2023

ABGB: § 932 Abs 4

Nach 6 Ob 240/19s = Zak 2020/667, 379 handelt es sich bei der objektiven Wertminderung, die bei einem Gebrauchtwagen trotz erfolgreicher Reparatur eines technischen Mangels aufgrund der nun bestehenden "Reparaturhistorie" bestehen bleibt, um einen Mangel.

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