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Tod eines Eigentümerpartners - Anteil fällt nicht in Verlassenschaft

RechtsprechungErbrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2023/263Zak 2023, 154 Heft 8 v. 15.5.2023

WEG: § 14

ABGB: § 531, § 763

Die Sonderregelungen des § 14 WEG, laut denen es nach dem Tod eines Eigentümerpartners grundsätzlich zur wohnungseigentumsrechtlichen Anwachsung zum überlebenden Eigentümerpartner kommt, schließen einen erbrechtlichen Erwerb aus. Der Anteil des verstorbenen Eigentümerpartners fällt auch dann nicht in die Verlassenschaft, wenn der andere Eigentümerpartner ohnehin der Erbe ist.

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