vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Leitner, Objektiv-abstrakt berechneter Schadenersatz auch bei subjektiv-konkret geringerem Schaden? JBl 2023, 69.

LiteraturübersichtSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2023/170Zak 2023, 100 Heft 5 v. 27.3.2023

Nach hM und Rsp (zB 2 Ob 172/22s = Zak 2023/25, 18) kann der Geschädigte auch dann den Ersatz des objektiv-abstrakt berechneten Schadens verlangen, wenn der Schaden bei subjektiv-konkreter Berechnung geringer ausfallen würde. Der Autor schlägt nach ausführlicher Auseinandersetzung mit der Thematik vor, nach dem Verschuldensgrad zu differenzieren. Während bei grobem Verschulden der objektiv-berechnete Schaden als Mindestersatzleistung zustehe, müsse ein leicht fahrlässig handelnder Schädiger nur den konkret berechneten Schaden ersetzen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte