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Rechtsmittel gegen Beschluss des Rekursgerichts über richtige Verfahrensart

RechtsprechungVerfahrensrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2023/163Zak 2023, 99 Heft 5 v. 27.3.2023

JN: § 40a

ZPO: § 519 Abs 1 Z 1, § 528

Die Zulässigkeit des Rechtsmittels gegen einen Beschluss nach § 40a JN über die richtige Verfahrensart richtet sich nach jener Verfahrensart, die der Verfahrenseinleitende gewählt hat (hier: streitiger Rechtsweg - ZPO).

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