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Handelsgerichtliche Zuständigkeit für Rückabwicklung eines unternehmensbezogenen Geschäfts

RechtsprechungVerfahrensrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2023/162Zak 2023, 98 Heft 5 v. 27.3.2023

ABGB: § 880, § 921, § 1435, § 1447

JN: § 51 Abs 1 Z 1

Ansprüche auf Rückabwicklung eines Rechtsgeschäfts nach dem Vertragsrücktritt oder dem Unmöglichwerden der Leistung fallen gem § 51 Abs 1 Z 1 JN in die Zuständigkeit der Handelsgerichte, wenn das Geschäft auf Seite des Beklagten unternehmensbezogen war.

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