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Beginn der Verjährung des Schadenersatzanspruchs der Gesellschaft gegen den Geschäftsführer

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2023/161Zak 2023, 98 Heft 5 v. 27.3.2023

GmbHG: § 25 Abs 6

ABGB: § 1489

Die Verjährung des Schadenersatzanspruchs der juristischen Person gegen das schädigende Organmitglied (hier: Alleingeschäftsführer) beginnt erst in jenem Zeitpunkt zu laufen, in dem andere Organmitglieder oder Wissensvertreter (hier: Alleingesellschafterin bzw eine für diese handelnde natürliche Person) Kenntnis von Schaden und Schädiger erlangt haben.

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