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Überholen eines links blinkenden Fahrzeugs durch ein Einsatzfahrzeug

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2023/159Zak 2023, 97 Heft 5 v. 27.3.2023

ABGB: § 1304, § 1311

StVO: § 3, § 19 Abs 2, § 26 Abs 5

Der Lenker eines Einsatzfahrzeugs darf bis zu einem "augenfälligen" abweichenden Verhalten darauf vertrauen, dass andere Verkehrsteilnehmer seinen Vorrang nach § 19 Abs 2 StVO respektieren und ihm gem § 26 Abs 5 StVO Platz machen.

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