ABGB: § 914, § 1336
Eine Vertragsstrafe iSd § 1336 ABGB kann auch in der Kürzung oder dem Entfall eines zustehenden Anspruchs liegen.
Um finanzielle Nachteile für den Käufer auszuschließen, vereinbarten die Vertragsparteien im Kaufvertrag über eine Liegenschaft samt Gebäude, dass sich der Kaufpreis um einen bestimmten Betrag reduziert, wenn der Verkäufer anlässlich der Vertragsunterfertigung die Baufertigstellungsanzeige nicht übergibt. Die Auslegung die-