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Für Drittpfandbestellung reicht Gattungsvollmacht aus

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2023/150Zak 2023, 95 Heft 5 v. 27.3.2023

ABGB: § 914, § 1008

Gem § 1008 S 3 ABGB wird das Erfordernis einer Spezialvollmacht durch eine Generalvollmacht mit das Geschäft deckender Gattungsvollmacht ersetzt.

Die in § 1008 S 1 und 2 ABGB enthaltene Aufzählung der Rechtsgeschäfte, für die eine Spezial- oder Gattungsvollmacht erforderlich ist, ist nicht rein taxativ zu verstehen. Abgesehen von Spezialregelungen (zB § 31 Abs 6 GBG) kommen auch Analogieschlüsse in Betracht.

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