EheG: § 83
Die Ehegattin führte neben ihrer beruflichen Tätigkeit in der Ordination des Ehegatten auch den Haushalt und betreute - mit tageweiser Unterstützung Dritter - die beiden Kinder. Diese Mehrfachbelastung kann die Anwendung eines Schlüssels von 60:40 zu ihren Gunsten bei der Aufteilung des ehelichen Vermögens rechtfertigen (Zurückweisung des Revisionsrekurses).