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Wirksamkeit des Fixgeschäfts nach verspäteter Erfüllung

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2023/120Zak 2023, 76 Heft 4 v. 13.3.2023

ABGB: § 863, § 884, § 918, § 919

Bei einem Fixgeschäft kann sich der Gläubiger nicht auf die Unwirksamkeit des Vertrags wegen Schuldnerverzugs berufen, wenn er die verspätete Leistung angenommen hat.

Eine Rücktrittserklärung wegen Schuldnerverzugs ist nach stRsp unwirksam, wenn sie schon vor Verzugseintritt abgegeben worden ist.

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