ABGB: § 187
AußStrG: § 45, § 111
Eine Kontaktrechtsregelung kann auch Kontakte per Videokonferenz vorsehen (hier: zweimal wöchentlich eine halbe Stunde zusätzlich zu begleiteten Besuchskontakten). Es ist notorisch, dass ein Videotelefonat einen intensiveren und lebensnäheren Kontakt zwischen Elternteil und Kind ermöglicht als ein gewöhnliches Telefonat. Die Befürchtung, dass dem Kind durch zwei halbstündige Videotelefonate pro Woche eine Reizüberflutung droht, ist nicht nachvollziehbar.