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Kontakte per Videokonferenz

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2023/111Zak 2023, 74 Heft 4 v. 13.3.2023

ABGB: § 187

AußStrG: § 45, § 111

Eine Kontaktrechtsregelung kann auch Kontakte per Videokonferenz vorsehen (hier: zweimal wöchentlich eine halbe Stunde zusätzlich zu begleiteten Besuchskontakten). Es ist notorisch, dass ein Videotelefonat einen intensiveren und lebensnäheren Kontakt zwischen Elternteil und Kind ermöglicht als ein gewöhnliches Telefonat. Die Befürchtung, dass dem Kind durch zwei halbstündige Videotelefonate pro Woche eine Reizüberflutung droht, ist nicht nachvollziehbar.

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