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Begründete Bedenken gegen Verfügungsbefugnis wegen Doppelvertretung

RechtsprechungSachenrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2023/412Zak 2023, 235 Heft 12 v. 24.7.2023

GBG: § 94 Abs 1 Z 2

Wenn bei Doppelvertretung die Gefahr einer Interessenkollision droht, bestehen begründete Bedenken gegen die Verfügungsbefugnis des Doppelvertreters iSd § 94 Abs 1 Z 2 GBG. Die Verbücherung setzt daher einen grundbuchstauglichen Nachweis der Zustimmung des Vertretenen voraus.

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