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Keine Akteneinsicht in Handakt der Familiengerichtshilfe

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2022/307Zak 2022, 174 Heft 9 v. 10.6.2022

AußStrG: § 15, § 22, § 106a, § 106b

ZPO: § 219

Dass der Handakt der - hier als Besuchsmittlerin eingesetzten - Familiengerichtshilfe an das Gericht übermittelt wird, ist nicht vorgesehen. Anders als der an das Gericht übermittelte Besuchsmittlerbericht ist der nicht bei Gericht erliegende Handakt der Familiengerichtshilfe vom Recht der Parteien auf Akteneinsicht nicht umfasst.

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