Ein Opt-Out des Stromkunden vom intelligenten Stromzähler (Smart Meter) hat gem § 1 Abs 6 IME-VO nur zur Folge, dass der Netzbetreiber bestimmte smarte Funktionen deaktivieren muss. Ein Unterlassungsanspruch gegen den Austausch des analogen Ferraris-Zählers durch ein neues intelligentes Messgerät wurde in den kürzlich ergangenen E 6 Ob 36/22w und 9 Ob 82/21f verneint. Mit dem Einbau und der Verwendung des neuen Messgeräts sei weder eine der DSGVO widersprechende Datenverarbeitung noch eine schwerwiegende Beeinträchtigung der Privatsphäre iSd § 16 ABGB verbunden.