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Eheschließung durch Vertreter mit ordre public vereinbar

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2022/271Zak 2022, 151 Heft 8 v. 20.5.2022

AußStrG: § 97 Abs 2 Z 1

Eine Eheschließung durch bevollmächtigte Stellvertreter verstößt nicht gegen den österreichischen ordre public.

OGH 22. 2. 2022, 8 Ob 7/22w

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