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Keine einstweilige Verfügung gegen amtliche Impfinformationen für Schüler

RechtsprechungExekutionsrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2022/254Zak 2022, 139 Heft 7 v. 6.5.2022

JN: § 1

EO: § 378

Ein Begehren, das trotz Behauptung eines privatrechtlichen Eingriffs tatsächlich darauf abzielt, einem Rechtsträger ein bestimmtes Handeln oder Unterlassen im Bereich der Hoheitsverwaltung aufzutragen, scheitert an der Unzulässigkeit des Rechtswegs.

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