WEG: § 13 Abs 3
IO: § 44
Im Fall eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Eigentümerpartners hat der andere Eigentümerpartner gem § 13 Abs 3 WEG ein Aussonderungsrecht bezüglich des insolvenzverfangenen halben Mindestanteils, wenn ihm das Wohnungseigentumsobjekt zur Befriedigung seines dringenden Wohnbedürfnisses dient. Wird der Aussonderungsanspruch vom Insolvenzverwalter bestritten, muss er im streitigen Rechtsweg geltend gemacht werden. Eine Feststellung durch das Insolvenzgericht ist nicht vorgesehen.