Im Anschluss an den Beitrag von Herbert Pimmer in Heft 2/2022 (Zak 2022/43, 28), der sich dem internationalen Gerichtsstand der Streitgenossenschaft (Art 8 EuGVVO) widmete, untersucht der vorliegende Beitrag ähnliche Fragen für Inlandssachverhalte.
Im Anschluss an den Beitrag von Herbert Pimmer in Heft 2/2022 (Zak 2022/43, 28), der sich dem internationalen Gerichtsstand der Streitgenossenschaft (Art 8 EuGVVO) widmete, untersucht der vorliegende Beitrag ähnliche Fragen für Inlandssachverhalte.