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Fluggastrechte-VO auf Flugreise zwischen Drittstaaten mit Zwischenlandung in EU nicht anwendbar

In aller KürzeBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2022/106Zak 2022, 63 Heft 4 v. 18.3.2022

Auf eine als Einheit gebuchte Flugreise mit mehreren Teilflügen, die von einem Drittstaat als erstem Abflugort in einen Drittstaat als Endziel führt, ist die Fluggastrechte-VO 261/2004 nach Ansicht des EuGH (C-451/20 , Airhelp) nicht anwendbar, auch wenn Zwischenlandungsorte im Unionsgebiet liegen und die Flüge von einem EU-Flugunternehmen ausgeführt werden.

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