ABGB: § 1295 Abs 1, § 1311
UWG: § 1 Abs 1, § 16, § 18
Ein Verbraucher, der durch eine unlautere Geschäftspraktik eines Unternehmers (Irreführung) einen Vermögensschaden erlitten hat, kann von dem Unternehmer gestützt auf das UWG Schadenersatz verlangen.