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Zielstrebigkeit eines Bachelorstudiums

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2022/46Zak 2022, 33 Heft 2 v. 4.2.2022

ABGB: § 231

Ein Studium schiebt die Selbsterhaltungsfähigkeit des unterhaltsberechtigten Kindes nur dann hinaus, wenn es zielstrebig betrieben wird.

Dass das Kind bei einem Bachelorstudium noch nicht jene Zahl an ECTS-Punkten erreicht hat, die auf Basis der erforderlichen Gesamtzahl und der durchschnittlichen Studiendauer rechnerisch auf die vergangene Studiendauer entfällt, spricht nicht zwingend gegen die Zielstrebigkeit.

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