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Unterhaltsrechtliche Werte 2023

GesetzgebungZak 2022/724Zak 2022, 391 Heft 20 v. 12.12.2022

Aufgrund der Erhöhung der Ausgleichszulagenrichtsätze mit 1. 1. 2023 (siehe Zak 2022/723, 391) ändern sich auch die in den folgenden Tabellen angegebenen unterhaltsrechtlichen (Orientierungs-)Werte. Näher erläutert sind die dargestellten Werte in Zak 2008/39, 26.

Belastungsgrenze

Unterhaltsexistenzminimum ohne Steigerungsbetrag (pro Monat, 12-mal jährlich, gerundet)

 

2020

2021

2022

2023

allgemein

845 €

875 €

902 €

971 €

Haushaltsgemeinschaft

634 €

656 €

677 €

728 €

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