Zwei COVID-19-Maßnahmen im Justizbereich, die an sich mit Ende des Jahres ausgelaufen wären, sollen bis Ende Juni 2023 verlängert werden, nämlich die erleichterte Gewährung von Unterhaltsvorschüssen (§ 7 1. COVID-19-JuBG) samt Gebührenfreiheit für Anträge (§ 15 2. COVID-19-JuBG) sowie die Ermöglichung von Anhörungen, Verhandlungen und Beweisaufnahmen per Videokonferenz (§ 3 1. COVID-19-JuBG). Ein entsprechender Initiativantrag (2982/A 27. GP ) hat vor Kurzem den Justizausschuss des Nationalrats passiert (AB 1850 BlgNR 27. GP ).