ABGB: § 1304, § 1311
KFG: § 106 Abs 11
Die Bewertung des Mitverschuldens des Mitfahrers wegen eines Mitfahrverbots hängt auch davon ab, ob das Verbot im Allgemeinen streng oder "lax" gehandhabt wird. Wenn das Verbot tatsächlich gar nicht beachtet wird, kann das Mitverschulden des Mitfahrers gegenüber einem anderen Verschulden des Fahrzeuglenkers vernachlässigbar sein.