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"Antrittsstatus" des Erwachsenenvertreters zum Vermögen - keine Genehmigung

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2022/692Zak 2022, 374 Heft 19 v. 1.12.2022

ABGB: § 259 Abs 2

AußStrG: § 45, § 130

Eine bloße Mitteilung des Gerichts ohne Entscheidungscharakter ist nicht mit Rekurs anfechtbar, auch wenn sie als Beschluss bezeichnet ist. Wenn die Rechtsgrundlage keine Beschlussfassung erfordert, ist im Zweifel davon auszugehen, dass das Gericht trotz anderer Bezeichnung keinen Beschluss fassen wollte.

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