In 6 Ob 18/22y hat sich der OGH neuerlich mit der Berechnung des Restgeldunterhaltsanspruchs bei gleichwertigen Betreuungs- und Naturalleistungen der Eltern und unterschiedlichen Einkommen befasst und die bisherige Berechnungsmethode in Bezug auf die Berücksichtigung der Transferleistungen modifiziert. Die Entscheidung bietet Anlass zu einem Überblick über den aktuellen Stand der Judikatur zu den Auswirkungen der Mitbetreuung des Kindes auf die Höhe des Geldunterhalts. Weiters wird die neue Berechnungsmethode mit Formeln und einem Beispiel vorgestellt.