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Almwirtschaftliches Wegerecht deckt nicht Nutzung wegen Almausschank

RechtsprechungSachenrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2022/652Zak 2022, 353 Heft 18 v. 18.11.2022

ABGB: § 492, § 914

Die Auslegung, dass ein für die Land- und Almwirtschaft eingeräumtes Wegerecht nicht jene Wegenutzung deckt, die durch einen Gastronomiebetrieb auf der Alm in Form einer Almausschank veranlasst ist, ist vertretbar (Zurückweisung der Revision).

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