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Weisung an den Erwachsenenvertreter zur Verwendung des Einkommens

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2022/648Zak 2022, 352 Heft 18 v. 18.11.2022

ABGB: § 258 Abs 2

AußStrG: § 131

Zumindest wenn das Gericht das Wohl des Betroffenen ansonsten für gefährdet hält, kann es dem Erwachsenenvertreter die Weisung erteilen, dem Betroffenen einen bestimmten Geldbetrag aus dem laufenden Einkommen iSd § 258 Abs 2 ABGB für Rechtsgeschäfte des täglichen Lebens zu überlassen.

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